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Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller mit diesen im vollem Umfange einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Annahme Aufträge sind erst dann für uns bindend, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Sollte aus irgendeinem Grunde insbesondere durch behördliche Anordnung usw. die Ausführung unmöglich werden, sind wir auch bei bestätigten Aufträgen der Lieferpflicht entbunden.
3. Besondere Vereinbarungen unserer Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Preise Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Lieferungen ab Herstellungsbetrieb Überherrn ausschließlich fracht- und verpackungsfrei. Bei Eintreten von allgemeinen Preisänderungen behalten wir uns eine Berichtigung nach den am Liefertage gültigen Notierungen vor.
5. Zahlungsbedingungen a) Fälligkeit: Bei Zahlung unserer Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Importlieferungen sind sofort, alle übrigen Lieferungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto auf Portis und Verpackungskosten werden nicht gewährt.
b) Wechsel und Schecks: Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen. Diskontspesen sind vom Kunden nach Aufgabe in bar zu vergüten. Für auf Nebenplätze oder das Ausland gezogene Wechsel oder Schecks übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes.
c) Verzugszinsen: Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor.
6. Verpackung Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
7. Versand Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
8. Lieferzeiten Lieferzeiten rechnen vom Tage der Auftragsbestätigung bzw. KlarsteIlung aller technischen Einzelheiten an. Die vereinbarten Lieferzeiten sind ohne gegenteilige Abmachung nur annähernd (Tage=Arbeitstage). Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen im Werk und in den Werken der Unterlieferanten. Schadensersatzansprüche (Insbesondere Verzugsstrafen) für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.
9. Beanstandungen Beanstandungenwegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder mangelhafte Verpackung können bei Verlust von Schadensersatzansprüchen, nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Die Lieferwerke behalten sich bei begründeten und anerkannten Beanstandungen Ersatzlieferung oder Gutschrift nach ihrer Wahl vor.
10. Ersatzlieferung oder Gutschrift Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung geleistet werden. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis gegen Berechnung geliefert, und nach Feststellung der Ersatzpflicht, Gutschrift erteilt.
11. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt die Herausgabe der Ware zu verlangen, wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich beantragt oder überhaupt schlechte Vermögenslage eingetreten ist. Die Herausgabe kann ferner beansprucht werden, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt und sonst den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zuwiderhandelt. Zurückforderung und Zurücknahme der Ware gilt als Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies von uns schriftlich erklärt wird. Wird die in unserem Eigentum befindliche Ware bei dem Käufer gepfändet. so hat der Käufer uns unverzüglich davon Mitteilung zu machen.
12. Erfüllungsort Erfüllungsstandort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklage im Verhältnis unseres Abnehmers zu uns, ist Saarlouis.
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